betriebliche Altersvorsorge

Sicherheit für Sie und Ihr Unternehmen

Aufgrund jüngster BAG-Urteile und Anpassungen ist eine Prüfung und Anpassung der bestehenden Zusagen unerlässlich. Vermeide Fehler, Fallen und Folgen.

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Fallstricke und Risiken für Geschäftsführer und Personalverantwortliche

bAV Sicherheit

Prüfe die Betriebsrente

Mit den Urteilen des Bundesarbeitsgerichtes aus den Jahren 2014, 2016 und 2018, sowie der Novellierung aus dem Jahr 2022 haben sich die Pflichten der Arbeitgeber geändert. Diese Änderungen betreffen nicht nur zukünftige Vereinbarungen, sondern ebenso bereits bestehende Zusagen. Bringe dich auf den aktuellen Stand und prüfe jetzt deine bestehenden Zusagen.

Mit den Urteilen des BAG aus den Jahren 2014, 2016 und 2018, sowie der Novellierung aus dem Jahr 2022 haben sich die Pflichten der Arbeitgeber geändert. Diese Änderungen betreffen nicht nur zukünftige Vereinbarungen, sondern ebenso bereits bestehende Zusagen. Bringe dich auf den aktuellen Stand und prüfe deine Bestandszusagen.

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Betriebsrentenstärkungs- & Nachweisgesetz

Handlungsfelder für alte und neue bAVs

Die Handlungsfelder für alte und neue Zusagen zur Betriebsrente

Mehrere Auslöser ergeben sich aufgrund der Änderungen und BAG-Urteile

Wichtige Eckpfeiler im Betriebsrecht

Diese Änderungen und Urteile betreffen auch die Bestandszusagen, für die sich ein Handlungsbedarf ergibt

Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift
Gemäß §2 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 NachwG müssen Arbeitgeber die wesentlichen Bedingungen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) schriftlich festhalten und den Mitarbeitern aushändigen
Pflichten nach BAG-Urteil 21.01.2014 (3 AZR 807/11)
Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter über wesentliche Aspekte wie die Identität des Versorgungsträgers, den Durchführungsweg, die Art der Zusage sowie die Versorgungs- und Versicherungsbedingungen klar zu informieren
EU Mobilitätsrichtlinie im Vergl. zu lt. §4a BetrAVG
Die Kommentierung verdeutlicht erweiterte Informations- und Aufklärungspflichten für Arbeitgeber in der betrieblichen Altersversorgung (bAV)
Arbeitgeberpflichten bei der Entgeltumwandlung
Die Entgeltumwandlungsvereinbarung ist das Fundament, um Teile des Gehalts in Leistungen umzuwandeln. Eine wirksame bAV setzt zwingend eine fehlerfrei dokumentierte Vereinbarung voraus
Klärung von Arbeitgeberpflichten
Arbeitgeber müssen überprüfen, ob sie neben der bisherigen Unterstützung auch einen zusätzlichen Beitrag gemäß dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) leisten müssen und ob sie bereits geleistete Beiträge darauf anrechnen können ("on top").
Eine Haftungsreduzierung ist möglich
Um Haftungsrisiken in der bAV zu verringern, könnenArbeitgeber versicherungsvertragliche Lösungen einsetzen, die soziale BetrAVG-Auflagen erfüllen (unwiderrufliches Bezugsrecht).

Arbeitgeberhaftung

Fehler im Alltag

Ohne Ausweg!

Die Verantwortung für die bAV wird oft unbewusst in fremde Hände gelegt, ohne selbst zu prüfen, ob die finale Vereinbarung im eigenen Interesse ist. Das müssen Arbeitgeber jetzt wissen.

Verantwortung des Arbeitsgebers

Die Verantwortung zur betrieblichen Altersversorgung liegt beim Betrieb. Daran ändert der Abschluss einer Versicherung nichts.
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Das Prinzip der qualifizierten Zusage

Jeder Arbeitgeber sollte sich darüber im Klaren sein, dass die bAV ein Versprechen des Arbeitsgebers an den Mitarbeiter ist, wie zum Beispiel eine feste Rente im Ruhestand. Wie das Geld dafür beschafft wird, steht dabei nicht im Vordergrund. Oft wird zwar eine finanzielle Rücklage gebildet, zum Beispiel durch eine Direktversicherung, aber die Regelungen in der Versicherung und das Interesse des Arbeitsgebers müssen und stimmen oft nicht exakt überein. Um alles richtig zu machen, ist es wichtig, dass Arbeitgeber ein klares und festes Versprechen abgeben, das man als qualifizierte Zusage bezeichnet. Dieser Prozess wird auch als Zusagequalifizierung beschrieben.

Grundprinzip der bAV
Das Versprechen vom Chef für eine sichere Rente
Bedeutung der Zusage
Das AG-Versprechen ist der Kern jeder bAV-Zusage
Direktversicherung
Das AG-Versprechen zählt mehr als eine Versicherung
Zusagequalifizierung
Sicherheit und Klarheit durch qualifizierte Zusage

Die Zusage des Arbeitgebers

Durch eine qualifizierte Zusage können Firmen rechtliche Sicherheit gewinnen und das Vertrauen ihrer Mitarbeiter stärken
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Die Zusagequalifizierung

Die Zusagequalifizierung ist ein entscheidender Schritt für Arbeitgeber, um die Effizienz ihrer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zu verbessern. Dieser Prozess ermöglicht es, bestehende Entgeltumwandlungsvereinbarungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Oft müssen diese Vereinbarungen überarbeitet werden, weil sie unvollständig, nicht unterschrieben, veraltet sind oder fehlerhafte Informationen enthalten. Indem neue, korrekt ausgefüllte Vereinbarungen erstellt und bestehende Versorgungsordnungen angepasst werden, können Unternehmen Haftungsrisiken minimieren. Die Implementierung klarer, rechtlicher Rahmenbedingungen durch die Einführung einer Versorgungsordnung stellt sicher, dass alle notwendigen Informationen korrekt kommuniziert werden.

Klarheit schafft Wahrheit
Präziese Zusagen erhöhen die Sicherheit
Überprüfung bestehender Zusagen
Rechtliche Updates sind regelmäßig notwendig
Einführung klarer Regeln
Klare Regeln sorgen für Sicherheit und Transprenz
Regelmäßiges Upates
Updates garantieren Transparenz und Schutz

Pflichten zur Information

Klare Richtlinien: Wie Arbeitgeber über bAV und Entgeltumwandlung jetzt informieren müssen
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Arbeitgeber-Informationspflichten

Arbeitgeber haben wichtige Aufgaben, wenn es um die betriebliche Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter geht. Besonders im Fokus stehen die Pflichten, die seit einem Urteil des BAG im Jahr 2014 genau festgelegt sind. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter angemessen über Möglichkeiten der Entgeltumwandlung informiert sind. Auch wenn keine explizite Pflicht besteht, jeden Mitarbeiter proaktiv anzusprechen, sind die rechtlichen Rahmenbedingungen so gestaltet, dass eine klare Kommunikation unerlässlich ist. Die Einführung einer Versorgungsordnung kann hierbei helfen, alle notwendigen Informationen strukturiert zu vermitteln und rechtliche Sicherheit für beide Seiten zu schaffen.

Gesetzl. Grundlagen
Die Rechtsprechung ist eindeutig
Klare Kommunikation
Klare Informationen vermeiden Streitigkeiten
Versorgungsordnung
Der Rahmen für alle notwendigen Infos
Umsetzung aktuell
Eine schriftliche, aktuelle Vorsorgungsordnung hilft
Pflichten des Arbeitgebers

Informationspflichten

Jeder Arbeitgeber muss jeden Mitarbeiter im Detail über das Angebot und den Umfang der betrieblichen Zusage bei Beginn des Arbeitsverhältnisses informieren.

Gesetze & Grundlagen
Pflichten basieren auf Gesetze und Urteilen
Allgemein
Details schriftlich und fristgerecht übermitteln
Transparenz
Wichtige Details müssen transparent und verständlich sein
Grenzen
Arbeitnehmer tragen eine Eigenverantwortung
Bedeutung
Umfassende Aufklärung über Optionen muss erfolgen
Regelung aus 2018
Änderungen aus 2018 erweitern die Pflichten
Neue EU-Richtlinien 2022
Erhöhter Transparenz und präziseren Details
Folgen & Handlungen
Lass deine Prozesse regelmäßig überprüfen und anpassen
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Kurzer Überblick
Bedeutung
Allgemeine Pflichten
Gesetze & Grundlagen
Grenzen Pflichten
Neu in 2018
Richtlinie 2022
Folgen & Maßnahmen

Vermeide Probleme

Ein Beispiel: Ohne eine korreckte Vereinbarung zur Entgeldumwandlung gibt es keine Basis für die Umwandlung von Gehalt in eine betriebliche Altersversorgung, was zu einem Haftungsrisiko für den Arbeitgeber führt.

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Frank Mingers

Als erfahrener Experte bringe ich nicht nur mein Fachwissen in die Beratung ein, sondern auch eine tiefe Leidenschaft für die Stärkung von Unternehmen und die Sicherung deiner Zukunft.

Sarah Smith

Admissions Specialist

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Frank Mingers

bAV-Experte gemäß DVA

Mit Herz, Leidenschaft und dem Sinn für Zahlen und Daten würde ich gerne zu den bAV-Haftungsrisiken zukünftig promovieren (derzeit kein Dr.-Titel!).

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Jenny Murtaugh

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Der bAV-Dr.de

Referenzen

Die Refernzen erfolgreicher Zusagequalifizierungen sprechen für sich

Mir war gar nicht bewusst, welche Fehler ich gemacht habe. Ich wollte meinen Mitarbeitern etwas gutes tun und war selbst in der Haftung

Sarah Meinert
TherapiePraxis (18 MA)

Die bAV brachte unerwartete Herausforderungen. Erst durch Herrn Mingers wurde mir mein Versäumnis bei den Pflichten klar.

Marc Seebart
IT-Firma (120 MA)

Beim Start der bAV übersah ich wichtige rechtliche Details, bis Herr Mingers mich aufklärte. Herzlichen Dank für die Unterstützung.

Jane Mittelhoff
Online-Handel (27 MA)
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bAV-Dr.de © All rights reserved

Die Leistung des Experten-Teams, wie z. B. durch Dipl.-Kfm. F. Mingers, zertifizierter bAV-Experte gemäß DVA, ist absolut kostenfrei und erfolgt ohne werbliche Absicht

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