Betriebliche Altersversorgung (bAV)
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein wichtiger Bestandteil der Mitarbeiterbenefits, der durch Gehaltsumwandlung finanzielle Sicherheit im Ruhestand ermöglicht. Durch steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge können Mitarbeiter ihr Altersguthaben effizient aufbauen und profitieren von einer zusätzlichen Rente.

Wichtige Aspekte
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein zentraler Bestandteil der Vorsorgestrategie, sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Im Rahmen der bAV können Mitarbeiter einen Teil ihres Gehalts in eine Altersvorsorge umwandeln. Diese sogenannte Entgeltumwandlung ist besonders attraktiv, da die Beiträge in die bAV steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Dadurch sparen die Mitarbeiter nicht nur Steuern, sondern auch Sozialversicherungsbeiträge, was zu einem höheren Netto-Einkommen im Alter führt.
Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung anbieten, profitieren von einer gesteigerten Attraktivität und Mitarbeiterbindung. Sie signalisieren, dass sie sich um die Zukunft ihrer Mitarbeiter kümmern und deren finanzielle Sicherheit im Ruhestand unterstützen möchten. Die bAV kann dabei flexibel gestaltet werden und sich den individuellen Bedürfnissen und Lebenssituationen der Mitarbeiter anpassen.
1. Steuerliche Rahmenbedingungen:
Die Beiträge zur bAV können bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei eingezahlt werden. Für das Jahr 2024 entspricht dies einem maximalen Förderbetrag von etwa 3.504 Euro pro Jahr. Zusätzlich können weitere 1.800 Euro steuerfrei, jedoch sozialversicherungspflichtig, eingezahlt werden. Dies ermöglicht den Mitarbeitern einen effektiven Aufbau ihrer Altersvorsorge mit einem geringen Eigenaufwand.
Die steuerfreien Beiträge zur bAV werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen und in eine Rentenversicherung oder Pensionskasse eingezahlt. Im Ruhestand werden die Auszahlungen dann zwar nachgelagert versteuert, doch aufgrund der geringeren Steuerlast im Alter bleibt der finanzielle Vorteil in der Regel bestehen. Auch der Arbeitgeber profitiert von der Beitragsfreiheit, da er für die umgewandelten Gehaltsanteile keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss.
2. Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber:
Für Arbeitnehmer ist die bAV eine effektive Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen, ohne einen hohen Eigenanteil leisten zu müssen. Da die Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei sind, sparen sie monatlich mehr Geld an, als wenn sie die Beiträge aus ihrem Nettogehalt finanzieren würden. Außerdem erhöht die bAV die finanzielle Sicherheit im Ruhestand, da sie als zusätzliche Rente neben der gesetzlichen Altersrente zur Verfügung steht.
Arbeitgeber nutzen die bAV, um ihre Mitarbeiterbindung zu stärken und die Attraktivität des Unternehmens zu erhöhen. Sie können sich als verantwortungsbewusster Arbeitgeber positionieren, der die Zukunft seiner Mitarbeiter im Blick hat. Darüber hinaus sind die eingezahlten Beiträge von der Sozialversicherung befreit, was zu einer Kostenersparnis für das Unternehmen führt. Zudem können Arbeitgeber freiwillige Zuschüsse zur bAV leisten, was das Modell noch attraktiver macht.
3. Verschiedene Einsatzmöglichkeiten:
Entgeltumwandlung: Die häufigste Form der bAV ist die Entgeltumwandlung, bei der ein Teil des Bruttogehalts in die betriebliche Altersversorgung eingezahlt wird. Diese Beiträge bleiben steuer- und sozialversicherungsfrei, bis sie im Alter ausgezahlt werden.
Arbeitgeberzuschüsse: Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern einen Zuschuss zur bAV gewähren. Dies kann als freiwillige Leistung erfolgen oder als Ausgleich für eingesparte Sozialversicherungsbeiträge. Seit 2022 sind Arbeitgeber bei neuen bAV-Verträgen sogar verpflichtet, 15 % des umgewandelten Entgelts als Zuschuss zu leisten, sofern sie Sozialversicherungsbeiträge einsparen.
Altersvorsorgekonto: Einige Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, über ein betriebliches Altersvorsorgekonto zusätzliche Einzahlungen zu leisten, beispielsweise aus Bonuszahlungen oder Urlaubsgeld. Diese Beiträge werden steuerlich begünstigt, wodurch das Altersguthaben weiter anwachsen kann.
4. Umsetzung und Abwicklung:
Die Umsetzung der betrieblichen Altersversorgung erfolgt meist in Zusammenarbeit mit externen Versicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds. Der Arbeitgeber schließt hierfür eine Vereinbarung mit einem Anbieter ab und stellt den Mitarbeitern die unterschiedlichen bAV-Modelle vor. Die Beiträge der Mitarbeiter werden dann direkt vom Bruttogehalt abgezogen und in die entsprechende Altersvorsorgeeinrichtung eingezahlt.
Die Abwicklung kann durch Experten unterstützt werden, die den gesamten Prozess automatisieren und vereinfachen. Dies beinhaltet die Information der Mitarbeiter über die verschiedenen bAV-Optionen, die Verwaltung der Einzahlungen und die Überwachung der gesetzlichen Beitragsgrenzen. So bleibt der administrative Aufwand für den Arbeitgeber gering, und die Mitarbeiter erhalten eine professionelle Beratung und Betreuung in Sachen Altersvorsorge.
5. Beispiele aus der Praxis:
Ein mittelständisches Unternehmen führt die betriebliche Altersversorgung ein und bietet seinen Mitarbeitern die Möglichkeit, bis zu 4 % ihres Bruttogehalts steuer- und sozialversicherungsfrei in eine Pensionskasse einzuzahlen. Zusätzlich gewährt der Arbeitgeber einen Zuschuss von 15 % auf die umgewandelten Beträge, wodurch der Aufbau der Altersvorsorge für die Mitarbeiter noch attraktiver wird. Die Einzahlungen und die Verwaltung des Vertrags werden automatisiert über einen externen Dienstleister abgewickelt, der auch die Beratung der Mitarbeiter übernimmt.
Ein anderes Unternehmen setzt auf ein Altersvorsorgekonto, auf das Mitarbeiter zusätzlich zu ihrem monatlichen Gehalt Sonderzahlungen wie Boni oder Urlaubsgeld einzahlen können. Diese Zahlungen werden ebenfalls steuerlich begünstigt und erhöhen das spätere Altersguthaben. Das Unternehmen profitiert dabei von den eingesparten Sozialversicherungsbeiträgen und stärkt die Bindung seiner Mitarbeiter.
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