E-Bike & Fahrrad Leasing
Mitarbeiter können ein E-Bike oder Fahrrad leasen und die Kosten über eine Entgeltumwandlung aus ihrem Bruttogehalt finanzieren. Unsere Experten übernehmen den gesamten Prozess, von der Bestellung bis zur Lieferung. Durch die Entgeltumwandlung reduzieren sich die Steuer- und Sozialabgaben, wodurch dieser Benefit sowohl umweltfreundlich als auch finanziell attraktiv ist.

Steuerliche Gestaltung für Arbeitnehmer
Das E-Bike- und Fahrrad-Leasing wird immer beliebter – sowohl bei Mitarbeitern als auch bei Arbeitgebern. Es verbindet gesundheitliche Vorteile mit umweltfreundlicher Mobilität und bietet gleichzeitig finanzielle Entlastungen. Mit einem E-Bike oder Fahrrad zur Arbeit zu fahren, ist nicht nur nachhaltig, sondern auch eine großartige Möglichkeit, den Arbeitsweg aktiv und stressfrei zu gestalten.
Als Arbeitgeber können Sie mit einem E-Bike- und Fahrrad-Leasing Ihren Mitarbeitern einen attraktiven Mobilitäts-Benefit anbieten, der das Wohlbefinden steigert und das Firmenimage als moderner und umweltbewusster Arbeitgeber unterstreicht.
1. Was ist E-Bike- und Fahrrad-Leasing?
Beim E-Bike- und Fahrrad-Leasing können Arbeitnehmer über ihren Arbeitgeber ein hochwertiges E-Bike oder Fahrrad leasen. Dabei wird der Leasingbetrag monatlich direkt vom Bruttogehalt des Mitarbeiters abgezogen, wodurch sich der geldwerte Vorteil steuerlich begünstigt. Das Rad steht den Mitarbeitern zur beruflichen und privaten Nutzung zur Verfügung, sodass es als flexibles Mobilitätsangebot attraktiv ist.
E-Bikes und Fahrräder sind oft mit hohen Anschaffungskosten verbunden. Durch das Leasing über den Arbeitgeber lassen sich diese Kosten deutlich reduzieren. Außerdem fördert das Unternehmen die Gesundheit der Mitarbeiter und trägt zu einem aktiven Lebensstil bei.
2. Vorteile für Arbeitnehmer
1. Geringere Kosten:
Ein E-Bike oder Fahrrad über den Arbeitgeber zu leasen, ist in der Regel deutlich günstiger als ein Kauf. Da die Leasingraten durch Gehaltsumwandlung direkt vom Bruttogehalt abgezogen werden, profitieren Mitarbeiter von einer niedrigeren Steuer- und Sozialversicherungsbelastung. Das bedeutet: mehr Netto vom Brutto.
2. Hochwertige Ausstattung:
Durch das E-Bike- und Fahrrad-Leasing können Mitarbeiter auf moderne und hochwertige Modelle zugreifen, die sie sich privat vielleicht nicht leisten würden. Ob E-Mountainbike, City-Bike oder Trekkingrad – die Auswahl an Rädern ist groß und kann individuell auf die Bedürfnisse des Mitarbeiters abgestimmt werden.
3. Gesundheit und Fitness:
Der tägliche Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad oder E-Bike fördert die Gesundheit und das Wohlbefinden. Bewegung an der frischen Luft stärkt das Immunsystem, senkt das Stressniveau und steigert die Leistungsfähigkeit. Das E-Bike ermöglicht zudem längere Strecken, sodass auch Mitarbeiter mit einem längeren Arbeitsweg vom Leasing profitieren.
4. Umweltfreundliche Mobilität:
Mit dem E-Bike oder Fahrrad zur Arbeit zu fahren, ist nicht nur gesund, sondern auch umweltfreundlich. Jeder Mitarbeiter, der aufs Rad umsteigt, trägt aktiv zur Reduzierung des CO₂-Ausstoßes und zu einer nachhaltigen Mobilität bei.
5. Private Nutzung:
Das geleaste E-Bike oder Fahrrad kann auch privat genutzt werden. Dadurch haben die Mitarbeiter einen echten Mehrwert, denn sie können das Rad flexibel im Alltag, in der Freizeit oder für sportliche Aktivitäten einsetzen.
3. Vorteile für Arbeitgeber
1. Mitarbeiterbindung und -motivation:
Ein E-Bike- oder Fahrrad-Leasing ist ein attraktiver Benefit, der die Mitarbeiter motiviert und an das Unternehmen bindet. Indem Sie als Arbeitgeber auf die Bedürfnisse Ihrer Mitarbeiter eingehen und nachhaltige Mobilität fördern, schaffen Sie ein positives Arbeitsklima und positionieren sich als moderner Arbeitgeber.
2. Gesundheit und Leistungsfähigkeit:
Gesunde und zufriedene Mitarbeiter sind leistungsfähiger und seltener krank. Durch das E-Bike- und Fahrrad-Leasing fördern Sie die körperliche Aktivität Ihrer Mitarbeiter, was sich positiv auf ihre Gesundheit und somit auf die Produktivität im Unternehmen auswirkt.
3. Steuerliche Vorteile:
Die Kosten für das E-Bike- und Fahrrad-Leasing können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Zudem sind die Leasingraten durch die Gehaltsumwandlung steuerbegünstigt, wodurch auch die Lohnnebenkosten sinken. So profitieren sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer von finanziellen Vorteilen.
4. Attraktives Employer Branding:
Nachhaltigkeit und umweltbewusstes Handeln sind für viele Arbeitnehmer wichtige Aspekte bei der Wahl des Arbeitgebers. Mit einem E-Bike- und Fahrrad-Leasing setzen Sie ein klares Zeichen für nachhaltige Mobilität und positionieren sich als verantwortungsbewusster Arbeitgeber.
4. Steuerliche Rahmenbedingungen und Gehaltsumwandlung
Das E-Bike- und Fahrrad-Leasing erfolgt in der Regel über eine Gehaltsumwandlung, bei der ein Teil des Bruttogehalts für die Leasingrate verwendet wird. Der steuerliche Vorteil ergibt sich aus der Entgeltumwandlung: Die Leasingrate wird vom Bruttogehalt abgezogen, was zu einer Reduzierung des zu versteuernden Einkommens und der Sozialabgaben führt.
1. Die 0,5-%-Regelung:
Für privat genutzte Dienst-E-Bikes gilt eine steuerliche Begünstigung. Der geldwerte Vorteil wird nach der sogenannten 0,5-%-Regelung ermittelt. Das bedeutet, dass monatlich 0,5 % des Bruttolistenpreises des E-Bikes als geldwerter Vorteil versteuert wird. Für normale Fahrräder, die kein E-Motor haben, entfällt sogar die Versteuerung des geldwerten Vorteils komplett, sofern sie auch privat genutzt werden.
2. Zusätzlicher Service:
In vielen Leasingverträgen sind zusätzliche Leistungen wie Versicherung, Wartung und Reparaturservice enthalten. Die Kosten dafür können ebenfalls im Rahmen der Entgeltumwandlung steuerlich begünstigt abgerechnet werden. Dadurch profitieren Mitarbeiter von einem Rundum-sorglos-Paket und haben immer ein verkehrssicheres Rad zur Verfügung.
5. Wie funktioniert E-Bike- und Fahrrad-Leasing?
Die Umsetzung des E-Bike- und Fahrrad-Leasings ist für Arbeitgeber unkompliziert und erfolgt in wenigen Schritten:
1. Auswahl des Leasing-Anbieters:
Unternehmen arbeiten mit einem Leasing-Anbieter zusammen, der die Abwicklung und Bereitstellung der E-Bikes und Fahrräder übernimmt. Viele Anbieter haben Kooperationen mit regionalen und überregionalen Fahrradhändlern, sodass die Mitarbeiter eine große Auswahl an Modellen haben.
2. Auswahl des Fahrrads durch den Mitarbeiter:
Die Mitarbeiter wählen ihr Wunschrad bei einem Partnerhändler des Leasing-Anbieters aus. Ob E-Bike, Mountainbike, Trekking- oder Cityrad – die Auswahl ist groß und kann individuell auf die Bedürfnisse abgestimmt werden.
3. Vertragsabschluss und Gehaltsumwandlung:
Nach der Auswahl wird ein Leasingvertrag abgeschlossen, der in der Regel über einen Zeitraum von 36 Monaten läuft. Die monatliche Leasingrate wird durch Gehaltsumwandlung vom Bruttogehalt des Mitarbeiters abgezogen, wodurch der steuerliche Vorteil entsteht.
4. Nutzung und Wartung:
Der Mitarbeiter kann das E-Bike oder Fahrrad sowohl beruflich als auch privat nutzen. Viele Leasingverträge enthalten zusätzliche Leistungen wie Versicherungen und regelmäßige Wartungen, die für einen reibungslosen Gebrauch und die Langlebigkeit des Rads sorgen.
5. Ende der Leasinglaufzeit:
Nach Ablauf der Leasingzeit haben die Mitarbeiter häufig die Möglichkeit, das Fahrrad zu einem attraktiven Restwert zu übernehmen. Alternativ können sie ein neues Rad leasen und somit kontinuierlich von den neuesten Modellen profitieren.
6. Praxisbeispiele: So setzen Unternehmen E-Bike-Leasing erfolgreich um
1. Gesundheitsförderung:
Ein mittelständisches Unternehmen führt das E-Bike-Leasing im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements ein. Die Mitarbeiter nutzen das Rad nicht nur für den Arbeitsweg, sondern auch in der Freizeit. Durch die regelmäßige Bewegung verbessert sich das allgemeine Wohlbefinden der Belegschaft, und die Krankheitsrate sinkt.
2. Nachhaltigkeitsstrategie:
Ein großes Unternehmen mit einem Fokus auf Nachhaltigkeit bietet seinen Mitarbeitern das E-Bike-Leasing als Teil seiner Mobilitätsstrategie an. Ziel ist es, den CO₂-Ausstoß zu verringern und die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel zu fördern. Die Mitarbeiter nehmen das Angebot begeistert an, und das Unternehmen profitiert von einem positiven Image als umweltbewusster Arbeitgeber.
3. Mitarbeitermotivation:
Ein IT-Unternehmen setzt das E-Bike-Leasing als Anreizprogramm ein. Die Mitarbeiter können sich über gute Leistungen oder erreichte Ziele für das Leasing eines hochwertigen E-Bikes qualifizieren. Dadurch wird die Motivation gesteigert, und die Mitarbeiterbindung erhöht sich spürbar.
7. Häufig gestellte Fragen zum E-Bike- und Fahrrad-Leasing
1. Was passiert, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt?
Verlässt ein Mitarbeiter das Unternehmen vor Ablauf der Leasinglaufzeit, gibt es in der Regel zwei Möglichkeiten: Der Mitarbeiter übernimmt die verbleibenden Raten oder das Unternehmen übernimmt den Leasingvertrag und stellt das Rad einem anderen Mitarbeiter zur Verfügung.
2. Wie sieht es mit der Versicherung des Rads aus?
In den meisten Leasingverträgen ist eine Vollkaskoversicherung enthalten, die das Rad gegen Diebstahl, Vandalismus und Unfallschäden absichert. Dadurch ist der Mitarbeiter rundum geschützt und kann das Rad sorglos nutzen.
3. Können auch bereits vorhandene Fahrräder geleast werden?
Nein, das Leasing bezieht sich auf die Anschaffung eines neuen Fahrrads oder E-Bikes. Der Mitarbeiter
Erfolgsfaktor Benefits: Steuern sparen und Mitarbeiter binden
Nutzen Sie Benefits, sparen Sie Steuern, motivieren und binden Sie Mitarbeiter passgenau.
mExperten.de © All rights reserved
Die Leistung der externen bAV-Experten gemäß DVA ist kostenfrei und erfolgt mit keiner werblichen Absicht















