Betriebliche Altersvorsorge: Steuern sparen und clever vorsorgen.
Die betriebliche Altersvorsorge bietet Arbeitnehmern und Arbeitgebern attraktive Steuervorteile. Arbeitnehmer können Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei in die Altersvorsorge einzahlen und profitieren von einer nachgelagerten Besteuerung im Ruhestand. Arbeitgeber können die Beiträge als Betriebsausgaben absetzen und ihre Lohnnebenkosten senken. So wird die bAV zu einem echten Win-win-Modell für beide Seiten.
Steuervorteile in der betrieblichen Altersvorsorge: Ein umfassender Leitfaden
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein wichtiger Baustein für die finanzielle Absicherung im Alter, sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Dabei bietet die bAV nicht nur Sicherheit im Ruhestand, sondern auch erhebliche steuerliche Vorteile während des Berufslebens. In diesem Artikel erfahren Sie alles über die Steuervorteile in der betrieblichen Altersvorsorge, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen zu beachten sind und wie sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber von diesen profitieren können.
Einleitung: Warum Steuervorteile bei der betrieblichen Altersvorsorge wichtig sind
Betriebliche Altersvorsorge klingt auf den ersten Blick nach einem Thema für den Ruhestand. Doch bereits heute können Arbeitnehmer und Arbeitgeber von den vielfältigen Steuervorteilen der bAV profitieren. Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge können in vielen Fällen steuerfrei oder zumindest steuerlich begünstigt in die Altersvorsorge fließen. Diese steuerlichen Vorteile machen die bAV zu einem attraktiven Instrument zur langfristigen Vermögensbildung und Absicherung. Doch welche Gesetze und Regelungen sind hier maßgeblich, und wie kann man diese Vorteile optimal nutzen?
1. Gesetzliche Grundlagen: Steuerliche Rahmenbedingungen in der bAV
Die betriebliche Altersvorsorge ist in Deutschland gesetzlich verankert und unterliegt verschiedenen steuerlichen Regelungen. Die wichtigsten Gesetze, die hierbei eine Rolle spielen, sind das Einkommensteuergesetz (EStG), das Sozialversicherungsrecht und das Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Die Art der steuerlichen Förderung hängt maßgeblich von der gewählten Durchführungsform der bAV ab.
Es gibt fünf verschiedene Durchführungswege in der bAV:
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Unterstützungskasse
- Direktzusage (Pensionszusage)
Die Steuervorteile in der betrieblichen Altersvorsorge unterscheiden sich je nach gewähltem Durchführungsweg. Am gängigsten sind die Direktversicherung, Pensionskasse und der Pensionsfonds. Bei diesen drei Varianten erfolgt die steuerliche Förderung durch eine Steuerfreiheit der Beiträge bis zu einer bestimmten Höchstgrenze.
2. Steuerfreie Beiträge: Wie Arbeitnehmer profitieren
Für Arbeitnehmer ergibt sich der größte steuerliche Vorteil durch die Möglichkeit, Beiträge zur bAV steuerfrei in die Altersvorsorge einzuzahlen. Seit 2002 erlaubt § 3 Nr. 63 EStG, dass Arbeitnehmer Beiträge in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds steuerfrei einzahlen können.
Höchstgrenzen für steuerfreie Beiträge
Aktuell können Arbeitnehmer jährlich bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung West steuerfrei in eine bAV einzahlen. Die BBG wird jedes Jahr neu festgelegt und beträgt im Jahr 2024 beispielsweise 87.600 Euro. Demnach können Arbeitnehmer bis zu 7.008 Euro (8 % von 87.600 Euro) jährlich in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen, ohne darauf Steuern zu zahlen.
Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer verdient monatlich 4.000 Euro brutto. Er entscheidet sich, monatlich 250 Euro in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. Diese 250 Euro bleiben bis zur genannten Höchstgrenze steuerfrei, sodass sich sein steuerpflichtiges Einkommen auf 3.750 Euro reduziert. Dadurch sinkt nicht nur die Lohnsteuer, sondern auch die Sozialabgaben, was zu einer zusätzlichen Ersparnis führt.
3. Sozialversicherungsersparnis: Doppelte Entlastung für Arbeitnehmer
Die Beiträge zur bAV sind nicht nur steuerfrei, sondern auch bis zu einer bestimmten Höhe sozialversicherungsfrei. Aktuell liegt diese Grenze bei 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer durch ihre Einzahlung in die bAV gleichzeitig Sozialabgaben sparen.
Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer zahlt monatlich 200 Euro in eine betriebliche Altersvorsorge ein. Bei einem Steuersatz von 30 Prozent spart er somit 60 Euro an Steuern. Zusätzlich spart er durch die Sozialversicherungsfreiheit (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) etwa 40 Euro. Insgesamt beträgt die monatliche Entlastung somit 100 Euro, wodurch die tatsächlichen Kosten für die Altersvorsorge lediglich 100 Euro betragen.
4. Steuerliche Behandlung der Auszahlungen im Alter
Die Steuervorteile der bAV beschränken sich nicht nur auf die Einzahlungsphase. Auch bei der Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge im Ruhestand gibt es steuerliche Regelungen zu beachten. Grundsätzlich sind die Leistungen aus der bAV in der Rentenphase zu versteuern. Jedoch unterliegt die Rentenzahlung dem sogenannten „nachgelagerten Besteuerungsprinzip“. Das bedeutet, dass die Rente zwar voll versteuert werden muss, jedoch meist zu einem niedrigeren Steuersatz, da im Ruhestand in der Regel ein geringeres Gesamteinkommen vorliegt.
Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der während seines Berufslebens einen Steuersatz von 30 Prozent hatte, wird im Ruhestand aufgrund des niedrigeren Gesamteinkommens möglicherweise nur noch mit einem Steuersatz von 15 Prozent belastet. Somit ergibt sich durch die nachgelagerte Besteuerung ein deutlicher finanzieller Vorteil.
5. Steuerliche Vorteile für Arbeitgeber
Auch Arbeitgeber profitieren von den Steuervorteilen der betrieblichen Altersvorsorge. Zum einen können Arbeitgeber die Beiträge zur bAV als Betriebsausgaben geltend machen und so ihre Steuerlast senken. Zum anderen reduzieren sich durch die sozialversicherungsfreien Beiträge auch die Lohnnebenkosten des Arbeitgebers.
Beispiel für Arbeitgeber
Ein Arbeitgeber gewährt seinen Mitarbeitern eine bAV in Form einer Direktversicherung. Er entscheidet sich, monatlich 200 Euro pro Mitarbeiter in die betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. Diese 200 Euro sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Zudem reduziert sich durch die Sozialversicherungsfreiheit die Gesamtbelastung, was für den Arbeitgeber eine zusätzliche Ersparnis darstellt.
6. Weitere steuerliche Förderungen: Riester-Förderung in der bAV
Neben der Steuerfreiheit der Beiträge gibt es auch die Möglichkeit, eine betriebliche Altersvorsorge mit der Riester-Förderung zu kombinieren. Dies ist insbesondere für Arbeitnehmer mit Kindern interessant, da die Riester-Rente zusätzliche Zulagen für Kinder und Grundzulagen bietet. Die Beiträge zur Riester-bAV können zudem als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
7. Besonderheiten bei der Entgeltumwandlung
Bei der sogenannten Entgeltumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttogehalts zugunsten der betrieblichen Altersvorsorge. Dieser umgewandelte Teil des Gehalts wird nicht nur von der Steuer, sondern auch von den Sozialabgaben befreit. Arbeitgeber sind seit 2019 gesetzlich verpflichtet, bei neuen Entgeltumwandlungen einen Zuschuss von 15 Prozent des umgewandelten Betrags zu leisten, sofern durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden.
8. Fazit: Betriebliche Altersvorsorge optimal nutzen
Die steuerlichen Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge machen sie zu einem attraktiven Instrument für die Altersvorsorge. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können von den Steuerersparnissen und sozialversicherungsrechtlichen Entlastungen profitieren. Für Arbeitnehmer ermöglicht die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge einen kostengünstigen Aufbau einer Altersvorsorge. Arbeitgeber können durch die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge ihre Lohnnebenkosten reduzieren und gleichzeitig die Attraktivität des Unternehmens für Mitarbeiter steigern.
Dennoch ist die bAV mit einigen gesetzlichen Regelungen verbunden, die man kennen sollte, um die Vorteile optimal zu nutzen. Insbesondere die Höchstgrenzen für steuerfreie Beiträge, die Sozialversicherungsfreiheit und die nachgelagerte Besteuerung im Alter sollten bei der Planung einer betrieblichen Altersvorsorge berücksichtigt werden.
Möchten Sie die Steuervorteile der betrieblichen Altersvorsorge für sich oder Ihr Unternehmen optimal nutzen? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Unsere Experten beraten Sie gerne individuell und helfen Ihnen, die passende Lösung für Ihre Altersvorsorge zu finden.
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